Leistungen

Leistungen

Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterhält eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 7 Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz und stellt Beratungsnachweise aus.

Die Beratungsstelle steht zu Verfügung:

  • bei Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Kinderwunsch
  • bei Fragen oder Problemen nach der Geburt des Kindes bis zum dritten Lebensjahr
  • bei Fragen zu Verhütung und Familienplanung
  • im Schwangerschaftskonflikt
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • bei Fragen zu pränataler (vorgeburtlicher) Diagnostik
  • bei Fragen zu vertraulicher Geburt.

Die Beratungsstelle informiert:

  • über soziale Hilfen und rechtliche Grundlagen wie z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld / Elterngeld und Unterhalt für das Kind
  • über finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Bundesstiftung, Leistungen der Landesstiftung, Leistungen nach SGB II und SGB XII, Mutterschaftsgeld, Betreuungsgeld und Kindergeld.

Die Beratungsstelle beantragt:

  • Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
  • Leistungen der Landesstiftung „Familie in Not"
  • sowie Leistungen anderer Stiftungen und Fonds, welche Schwangere und Familien mit Kindern in Notsituationen unterstützen

Die Beratungssstelle vermittelt Einsätze von Familienhebammen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Für die Beratung ist eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt unter der Rufnummer 09341/82-5579.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Die Beratung ist kostenfrei.

Hinweise

Die Beratung ist streng vertraulich.

Schwangerenberatung bieten im Main-Tauber-Kreis auch der Caritasverband im Tauberkreis, die Caritas Heilbronn-Hohenlohe sowie das Diakonische Werk an.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 13. Mai 2014 durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.