Die Bebauungspläne der Gemeinde Igersheim zu aktuellen Baugebieten finden Sie unten. Alle weiteren Bebauungspläne finden Sie im Geoportal des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis über den Navigator (zweites Symbol links oben) unter "Gemeinden" > "Igersheim" > "Bebauungspläne" und über unser BürgerGIS.
Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Igersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2024 den Entwurf des aus zwei Teilflächen bestehenden Bebauungsplans Sondergebiet ‚Solarpark Neuses Nassauer Höhe‘ und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und in derselben Sitzung beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer besonderen Solaranlage gemäß § 48 Abs. 1 Nummer 5 a) EEG in Form einer Agri-Solaranlage mit gleichzeitiger ackerbaulicher Nutzung auf derselben Fläche schaffen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept der Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH vom 21.11.2024 maßgebend.
Auszug Bebauungsplanentwurf
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Entwurf des genannten Bebauungsplans mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften und der Begründung, einschließlich des Umweltberichtes sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büros Tauberzoo, vom 02.12.2024 bis einschließlich 08.01.2025 zur digitalen Einsicht auf der Webseite der Gemeinde Igersheim unter www.igersheim.de/bauleitplaene bereitgestellt. Zudem liegen die genannten Unterlagen innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung Igersheim, Möhlerplatz 9, 97999 Igersheim, im Foyer des Erdgeschosses während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Themenbereichen:
Bodenschutz: Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 09.07.2024; Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 09.07.2024; Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 17.07.2024
Geologie und Hydrogeologie: Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 09.07.2024
Baurecht: Regierungspräsidium Stuttgart – Raumordnung vom 17.07.2024; Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 09.07.2024
Landwirtschaft: Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 09.07.2024; Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 17.07.2024
Forstliche Belange: Regierungspräsidium Freiburg – Landesforstbehörde vom 16.07.2024; Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 09.07.2024
Grundwasser- und Gewässerschutz: Regierungspräsidium Stuttgart – Raumordnung vom 17.07.2024; Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 09.07.2024; Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) vom 24.06.2024
Altlasten: Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 09.07.2024
Natur- und Artenschutz: Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom 09.07.2024; Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 17.07.2024
Denkmalschutz: Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalschutz vom 17.07.2024
Blendung: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken vom 17.07.2024
Klima und Klimaschutz: Regierungspräsidium Stuttgart – Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz vom 17.07.2024; Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 17.07.2024
Innerhalb der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf „Solarpark Neuses Nassauer Höhe“ bei der Gemeindeverwaltung Igersheim, Möhlerplatz 9, 97999 Igersheim oder beim Planungsbüro Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim, (Tel: 0 79 34/99 288-0) schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an info@klaerle.de, oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt und im Internet unter www.igersheim.de/bauleitplaene eingestellt ist.
gez. Frank Menikheim Bürgermeister, Gemeinde Igersheim