Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Igersheim

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. m. § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) in der jeweils derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossen, dass öffentliche Bekanntmachungen durch Bereitstellung im Internet auf dieser Seite erfolgen.

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Hinweis

Die öffentlichen Bekanntmachungen entsprechen den Vorschriften der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO).

Zur Prüfung der qualifizierten, elektronischen Signatur empfehlen wir den kostenfreien digiSeal reader der Firma SECRYPT (ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei).  Des Weiteren gibt es folgende, ebenfalls kostenfreie, Software zur Prüfung: Intarsys oder SecCommerce.