Steuern & Gebühren von A bis Z

Nachfolgend listen wir Ihnen alle bei uns gültigen Gebühren und Steuersätze auf. Wir versuchen die Angaben stets aktuell zu halten, rechtlich bindend ist im Zweifelsfall die jeweils gültige Satzung oder Gebührenordnung.

Steuern

Grund- und Gewerbesteuer - ab 01.01.2022

Hebesatz Grundsteuer A 350 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 400 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 360 v.H.

Hundesteuer

Ersthund jährlich 72,00 €
Je weiterer Hund 144,00 €
Kampfhund 576,00 €
Je weiterer Hund 1.152,00 €

Allgemeine Hinweise zur Hundesteuer

  • Die Hundesteuer bemisst sich nicht nach der Größe des Tieres.
  • Die Hundesteueranmeldung gilt nicht nicht über die Gemeindegrenzen hinaus, d.h. beim Wegzug aus Igersheim muss der Hund in Igersheim abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden.
  • Beim Zuzug nach Igersheim gilt 2.) entsprechend, nur eben auf dem umgekehrten Weg.
  • Holen sich zwei Personen aus dem selben (=nicht baulich getrennt) Haushalt jeweils einen Hund, gelten die Hunde als gemeinsam gehalten und werden auf einen der Hundehalter als Erst- (72,00 € pro Jahr) und Zweithund (144,00 € pro Jahr) angemeldet.
  • Wird der Hund abgemeldet, bitten wir die Hundesteuermarke im Rathaus abzugeben. Wenn der Hund eingeschläfert wurde, ist die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung wünschenswert.
  • Es gibt nicht jährlich eine neue Hundesteuermarke.
  • Hofhunde sind nicht von der Steuer befreit.

Gebühren

Ausstellung einer Urkunde: 20,00 €

Auskunft Gewerbezentralregister: 13,00 €

Beglaubigung: 5,00 €

Bestätigung: 1,50 € 

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen ab Kindergartenjahr 2024/2025 (September 2024 bis August 2025)

Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
unter 18 Jahren
148,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren
115,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren
 78,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
unter 18 Jahren
 26,00 €
Zuschlag für 2-jährige Kinder (Krippe oder altersgemischte Kindergartengruppe)  60,00 €
Zuschlag für die Ganztagsbetreuung der Klein-und Kindergartenkinder
ab 2 Jahren
110,00 €
Zuschlag für 1-jährige Kinder 180,00 €
Zuschlag für eine siebenstündige Betreuung im Rahmen der
verlängerten Öffnungszeiten
30,00 €
  • In Igersheim richtet sich der Elternbeitrag nur nach dem Alter des Kindes und nicht nach der Betreuungsform. Es spielt also keine Rolle, ob ein 2-jähriges Kind in einer Krippe oder in einer altersgemischten Kindertagesgruppe ist.
  • Hinweis: Bei den Monatsbeträgen handelt es sich um Beträge, die jeweils für 12 Monate erhoben werden (unabhängig von Schließtagen oder Krankheit des Kindes).

Familienbuch Abschrift beglaubigt: 15,00 €

Fotokopien: 0,50 €

Friedhofsgebühren (Angaben in €)

1. Herstellung und Schließung eines Grabes  
1.1 - für Personen bis zum vollendeten 6. Jahr 729,70
1.2 - für Personen über 6 Jahre (Normalgrab) 1.297,30
1.3 - für Personen über 6 Jahre mit Tieferlegung (Tiefgrab) 1.385,30
     
2. Herstellen und Schließen eines Urnengrabes einschl. Vorbereitung u. Begleitung der Trauerfeier (alles an einem Tag) 522,60
     
3. Beisetzung von Aschen in die Wand / Stele einschl. Vorbereitung und Durchführung der Urnenbeisetzung 289,40
     
4. Herstellen und Schließen eines Urnengrabes ohne Trauerfeier 456,00
     
5. Beisetzung von Aschen in die Wand / Stele ohne Trauer­feier 195,30
     
6. für die Bestattung von Totgeborenen oder in der Geburt verstorbenen Kindern sowie von Fehlgeburten 729,70
     
7. für das Tragen der Leiche von der Leichenhalle bis zum Grab (bei 4 Trägern) 348,60
     
8. für das Tragen der Leiche von der Leichenhalle bis zum Grab (bei 6 Trägern) 522,40
     
9. Aussegnungsfeier 148,70
     
10. Für die Überlassung eines Reihengrabes  
10.1 - für Personen bis zum vollendeten 6. Jahr 450,00
10.2 - für Personen über 6 Jahre 1.000,00
     
11.1 Überlassung Urnenreihengrab 900,00
     
11.2 Urnenbaumreihengrab 1.000,00
11.2.1 Pflegegebühr zu Ziff. 11.2 für Pflegeaufwand bei Urnenbaumgräbern (20 Jahre Nutzungsdauer) 352,00
     
12. Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten  
12.1 Wahlgrab, 1 Grabfläche ohne Tieferlegung 2.300,00
12.2 Wahlgrab, 1 Grabfläche mit Tieferlegung 3.000,00
12.3 Wahlgrab, 2 Grabflächen ohne Tieferlegung 3.900,00
12.4 Wahlgrab, 2 Grabflächen mit Tieferlegung 5.500,00
12.5 Urnenwahlgrab (1 Urne) 1.080,00
12.6 Urnenwahlgrab (2 Urnen) 1.800,00
12.7 Urnenwand (1 Urne) 1.080,00
12.8 Urnenwand (2 Urnen) 1.800,00
12.9 Urnenstele (1 Urne) 1.080,00
12.10 Urnenstele (2 Urnen) 1.800,00
12.11 Urnenbaumwahlgrab (1 Urne) 1.080,00
12.11.1 Pflegegebühr zu Ziff. 12.11 für Pflegeaufwand bei Urnenbaumgräbern (30 Jahre Nutzungsdauer)           528,00
12.12 Urnenbaumwahlgrab (2 Urnen)                                                                         1.800,00
12.12.1 Pflegegebühr zu Ziff. 12.12 für Pflegeaufwand bei Urnenbaumgräbern (30 Jahre Nutzungsdauer) 528,00
     
13. Für den erneuten Erwerb des Nutzungsrechts gelten die Gebühren Ziff. 12.1 bis 12.12.1 entsprechend, für eine davon abweichende Verlängerungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer. Angefangene Jahre werden jeweils voll gerechnet.  
     
14. Benutzung Leichenhalle - je Leiche  
14.1 Aussegnungshalle 330,00
14.2 Aufbahrungs- und Kühleinrichtungen (pro Tag) 56,00
     
15. Werden einzelne oder mehrere Leistungen nach § 5 Nrn. 1 – 9 samstags erbracht, so wird hierfür ein Zuschlag in Höhe von 30 vom Hundert erhoben.  
     
16. Die Pflegegebühr für den Pflegeaufwand bei den Urnenbaumgräbern ist beim Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Urnenbaumgrab (Reihengrab oder Wahlgrab) voll - oder bei einer Verlängerung anteilig (nur bei einem Wahlgrab möglich) - mitzubezahlen.  

Führerscheinantrag: 5,10 €

Führungszeugnis

  • Antrag: 13,00 €
  • Erweitert: 13,00 €

Gemeindebote: 18 € pro Jahr

Gewerbe

  • Gewerbeanmeldung: 15,00 €
  • Gewerbeummeldung: 10,00 €
  • Gewerbeabmeldung: 10,00 €

Hort

Ab 01.09.2022

  • Frühbetreuung
    Kosten: 45 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)

  • Ganztagesbetreuung: 
    Kosten: 125 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)
         
  • Halbtagesbetreuung
    Kosten: 44 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)

Kirchenaustritt: 20,00 €

Meldebescheinigung Familie: 5,00 €

Melderegisterauskunft Erweitert 10,00 €

Müll

Informationen zum Thema "Abfall" finden Sie auf unserer Unterseite "Infrastruktur".

Personalausweis

  • Über 24 Jahre: 37,00 €
  • Unter 24 Jahre: 22,80 €
  • Vorläufig: 10,00 €

Reisepass

  • Über 24 Jahren: 70,00 €
  • Unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Express: 92,00 €

Unterschriftsbeglaubigung: 5,00 €

Wasser. Schmutzwasser, Niederschlagswasser

Erschließungsbeitrag 95 v.H.
 
Wasserversorgungsbeitrag für alle Ortsteile 
pro m² Nutzungsfläche 2,81 €

Kanalbeitrag für alle Ortsteile
pro m² Nutzungsfläche 3,91 €

Klärbeitrag für die Ortsteile Igersheim und Neuses
pro m² Nutzungsfläche 1,52 €

Klärbeitrag für die übrigen Ortsteile
pro m² Nutzungsfläche 0,97 €

Kontakt

Friedhofsgebühren, Gewerbesteuer

Herr Matthias Edinger

Amtsleiter Kämmerei

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Edinger"
Fax (0 79 31) 49 75 15
Raum 21

Grundsteuer, Gemeindebote

Herr Hoang Le

Steueramt

Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 14
Raum 22

Kindergartengebühr, Wasser

Frau Nicole Hermann

Kasse, Steueramt

Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 20
Raum 23

Hundesteuer

Herr Martin Jung

Kasse

Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 19
Raum 23