Steuern & Gebühren von A bis Z
Nachfolgend listen wir Ihnen alle bei uns gültigen Gebühren und Steuersätze auf. Wir versuchen die Angaben stets aktuell zu halten, rechtlich bindend ist im Zweifelsfall die jeweils gültige Satzung oder Gebührenordnung.
Steuern
Grund- und Gewerbesteuer - ab 01.01.2022
Hebesatz Grundsteuer A |
350 v.H. |
Hebesatz Grundsteuer B |
400 v.H. |
Hebesatz Gewerbesteuer |
360 v.H. |
Hundesteuer
Ersthund jährlich |
72,00 € |
Je weiterer Hund |
144,00 € |
Kampfhund |
576,00 € |
Je weiterer Hund |
1.152,00 € |
Allgemeine Hinweise zur Hundesteuer
- Die Hundesteuer bemisst sich nicht nach der Größe des Tieres.
- Die Hundesteueranmeldung gilt nicht nicht über die Gemeindegrenzen hinaus, d.h. beim Wegzug aus Igersheim muss der Hund in Igersheim abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden.
- Beim Zuzug nach Igersheim gilt 2.) entsprechend, nur eben auf dem umgekehrten Weg.
- Holen sich zwei Personen aus dem selben (=nicht baulich getrennt) Haushalt jeweils einen Hund, gelten die Hunde als gemeinsam gehalten und werden auf einen der Hundehalter als Erst- (72,00 € pro Jahr) und Zweithund (144,00 € pro Jahr) angemeldet.
- Wird der Hund abgemeldet, bitten wir die Hundesteuermarke im Rathaus abzugeben. Wenn der Hund eingeschläfert wurde, ist die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung wünschenswert.
- Es gibt nicht jährlich eine neue Hundesteuermarke.
- Hofhunde sind nicht von der Steuer befreit.
Gebühren
Ausstellung einer Urkunde: 20,00 €
Auskunft Gewerbezentralregister: 13,00 €
Beglaubigung: 5,00 €
Bestätigung: 1,50 €
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen ab Kindergartenjahr 2024/2025 (September 2024 bis August 2025)
Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren |
148,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren |
115,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren |
78,00 € |
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
26,00 € |
Zuschlag für 2-jährige Kinder (Krippe oder altersgemischte Kindergartengruppe) |
60,00 € |
Zuschlag für die Ganztagsbetreuung der Klein-und Kindergartenkinder ab 2 Jahren |
110,00 € |
Zuschlag für 1-jährige Kinder |
180,00 € |
Zuschlag für eine siebenstündige Betreuung im Rahmen der verlängerten Öffnungszeiten |
30,00 € |
- In Igersheim richtet sich der Elternbeitrag nur nach dem Alter des Kindes und nicht nach der Betreuungsform. Es spielt also keine Rolle, ob ein 2-jähriges Kind in einer Krippe oder in einer altersgemischten Kindertagesgruppe ist.
- Hinweis: Bei den Monatsbeträgen handelt es sich um Beträge, die jeweils für 12 Monate erhoben werden (unabhängig von Schließtagen oder Krankheit des Kindes).
Familienbuch Abschrift beglaubigt: 15,00 €
Fotokopien: 0,50 €
Friedhofsgebühren (Angaben in €)
1. |
Herstellung und Schließung eines Grabes |
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1.1 |
- für Personen bis zum vollendeten 6. Jahr |
729,70 |
1.2 |
- für Personen über 6 Jahre (Normalgrab) |
1.297,30 |
1.3 |
- für Personen über 6 Jahre mit Tieferlegung (Tiefgrab) |
1.385,30 |
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2. |
Herstellen und Schließen eines Urnengrabes einschl. Vorbereitung u. Begleitung der Trauerfeier (alles an einem Tag) |
522,60 |
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3. |
Beisetzung von Aschen in die Wand / Stele einschl. Vorbereitung und Durchführung der Urnenbeisetzung |
289,40 |
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4. |
Herstellen und Schließen eines Urnengrabes ohne Trauerfeier |
456,00 |
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5. |
Beisetzung von Aschen in die Wand / Stele ohne Trauerfeier |
195,30 |
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6. |
für die Bestattung von Totgeborenen oder in der Geburt verstorbenen Kindern sowie von Fehlgeburten |
729,70 |
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7. |
für das Tragen der Leiche von der Leichenhalle bis zum Grab (bei 4 Trägern) |
348,60 |
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8. |
für das Tragen der Leiche von der Leichenhalle bis zum Grab (bei 6 Trägern) |
522,40 |
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9. |
Aussegnungsfeier |
148,70 |
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10. |
Für die Überlassung eines Reihengrabes |
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10.1 |
- für Personen bis zum vollendeten 6. Jahr |
450,00 |
10.2 |
- für Personen über 6 Jahre |
1.000,00 |
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11.1 |
Überlassung Urnenreihengrab |
900,00 |
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11.2 |
Urnenbaumreihengrab |
1.000,00 |
11.2.1 |
Pflegegebühr zu Ziff. 11.2 für Pflegeaufwand bei Urnenbaumgräbern (20 Jahre Nutzungsdauer) |
352,00 |
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12. |
Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten |
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12.1 |
Wahlgrab, 1 Grabfläche ohne Tieferlegung |
2.300,00 |
12.2 |
Wahlgrab, 1 Grabfläche mit Tieferlegung |
3.000,00 |
12.3 |
Wahlgrab, 2 Grabflächen ohne Tieferlegung |
3.900,00 |
12.4 |
Wahlgrab, 2 Grabflächen mit Tieferlegung |
5.500,00 |
12.5 |
Urnenwahlgrab (1 Urne) |
1.080,00 |
12.6 |
Urnenwahlgrab (2 Urnen) |
1.800,00 |
12.7 |
Urnenwand (1 Urne) |
1.080,00 |
12.8 |
Urnenwand (2 Urnen) |
1.800,00 |
12.9 |
Urnenstele (1 Urne) |
1.080,00 |
12.10 |
Urnenstele (2 Urnen) |
1.800,00 |
12.11 |
Urnenbaumwahlgrab (1 Urne) |
1.080,00 |
12.11.1 |
Pflegegebühr zu Ziff. 12.11 für Pflegeaufwand bei Urnenbaumgräbern (30 Jahre Nutzungsdauer) |
528,00 |
12.12 |
Urnenbaumwahlgrab (2 Urnen) |
1.800,00 |
12.12.1 |
Pflegegebühr zu Ziff. 12.12 für Pflegeaufwand bei Urnenbaumgräbern (30 Jahre Nutzungsdauer) |
528,00 |
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13. |
Für den erneuten Erwerb des Nutzungsrechts gelten die Gebühren Ziff. 12.1 bis 12.12.1 entsprechend, für eine davon abweichende Verlängerungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer. Angefangene Jahre werden jeweils voll gerechnet. |
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14. |
Benutzung Leichenhalle - je Leiche |
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14.1 |
Aussegnungshalle |
330,00 |
14.2 |
Aufbahrungs- und Kühleinrichtungen (pro Tag) |
56,00 |
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15. |
Werden einzelne oder mehrere Leistungen nach § 5 Nrn. 1 – 9 samstags erbracht, so wird hierfür ein Zuschlag in Höhe von 30 vom Hundert erhoben. |
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16. |
Die Pflegegebühr für den Pflegeaufwand bei den Urnenbaumgräbern ist beim Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Urnenbaumgrab (Reihengrab oder Wahlgrab) voll - oder bei einer Verlängerung anteilig (nur bei einem Wahlgrab möglich) - mitzubezahlen. |
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Führerscheinantrag: 5,10 €
Führungszeugnis
- Antrag: 13,00 €
- Erweitert: 13,00 €
Gemeindebote: 18 € pro Jahr
Gewerbe
- Gewerbeanmeldung: 15,00 €
- Gewerbeummeldung: 10,00 €
- Gewerbeabmeldung: 10,00 €
Hort
Ab 01.09.2022
- Frühbetreuung
Kosten: 45 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)
- Ganztagesbetreuung:
Kosten: 125 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)
- Halbtagesbetreuung
Kosten: 44 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)
Kirchenaustritt: 20,00 €
Meldebescheinigung Familie: 5,00 €
Melderegisterauskunft Erweitert 10,00 €
Müll
Informationen zum Thema "Abfall" finden Sie auf unserer Unterseite "Infrastruktur".
Personalausweis
- Über 24 Jahre: 37,00 €
- Unter 24 Jahre: 22,80 €
- Vorläufig: 10,00 €
Reisepass
- Über 24 Jahren: 70,00 €
- Unter 24 Jahren: 37,50 €
- Express: 92,00 €
Unterschriftsbeglaubigung: 5,00 €
Wasser. Schmutzwasser, Niederschlagswasser
Erschließungsbeitrag 95 v.H.
Wasserversorgungsbeitrag für alle Ortsteile
pro m² Nutzungsfläche 2,81 €
Kanalbeitrag für alle Ortsteile
pro m² Nutzungsfläche 3,91 €
Klärbeitrag für die Ortsteile Igersheim und Neuses
pro m² Nutzungsfläche 1,52 €
Klärbeitrag für die übrigen Ortsteile
pro m² Nutzungsfläche 0,97 €