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Baumlogo auf Weltkugel von zwei Händen umfasst
Meldung vom 26. Februar 2025

Vorgaben für ältere Kamine und Kachelöfen

Bis zum 31. Dezember 2024 sollten Verbraucherinnen und Verbraucher für ältere Kamine und Kachelöfen nachweisen, dass diese die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten, denn seit Anfang 2025 gelten in Deutschland strengere Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Kachelöfen. Fehlt der Nachweis oder wurde nicht nachgerüstet, gilt die Feuerstätte erst einmal als stillgelegt. Wichtig zu beachten: es gilt kein generelles Verbot für Kaminöfen.