Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Weikersheim – Hof Aischland
Schlussfeststellung vom 07.12.2023
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Weikersheim-Hof Aischland für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2918) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Sitz in Tauberbischofsheim einlegen.
(Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde des Main-Tauber-Kreises:
Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim oder jede andere Stelle des Landratsamts Main-Tauber-Kreis)
Tauberbischofsheim, 07.12.2023
gez. Rüger, LVD DS
Landratsamt Main-Tauber-Kreis- Vermessungs- und Flurneuordnungsamt-Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Tel. 09341 / 82-5333