Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Weikersheim-Laudenbach / Haagen Weikersheim-Laudenbach / Haagen
Main-Tauber-Kreis

Schlussfeststellung vom 29.12.2023

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Weikersheim-Laudenbach / Haagen für abgeschlossen.

Hierzu wird festgestellt, dass

  • die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist
     
  • den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
     
  • die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
     
  • die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2607) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Sitz: 97941 Tauberbischofsheim einlegen.
(Hinweis: Anschrift der unteren Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Main-Tauber-Kreis: Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim oder jede andere Stelle des Landratsamts Main-Tauber-Kreis)

D.S.
Gez. Rüger, LVD
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt

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