Marken für Bio- und Papiertonne rechtzeitig zurückgeben

Stichtag für Pfanderstattung mit nächstem Gebührenbescheid ist 1. Februar

Die Rückgabe von Pfandmarken für die Bio- und Papiertonnen an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) wurde bisher rege genutzt. Pfandmarken, die an den AWMT zurückgegeben werden, werden mit dem nächsten Gebührenbescheid im Jahr 2024 verrechnet. Jedoch können nur Pfandmarken für den Gebührenbescheid 2024 berücksichtigt werden, die bis zum 1. Februar 2024 beim AWMT eingegangen sind.  Für die Rückgabe der Pfandmarken muss der Antrag „Verrechnung von Bio-/Papiertonnenpfand“ ausgefüllt, die Original-Pfandmarke auf die Rückseite geklebt und dann das Formular direkt an den AWMT gesendet oder über das zuständige Bürgermeisteramt übermittelt werden. Die Anträge stehen unter www.main-tauber-kreis.de/tonnenpfand zum Herunterladen bereit, zudem liegen sie in den Bürgermeisterämtern und beim AWMT, Haus III des Landratsamtes, in der Gartenstraße 2 in Tauberbischofsheim aus. Mit dem im Landkreis eingeführten Ident-System kann der AWMT die eingesetzten Müllgefäße dem jeweiligen Haushalt direkt zuordnen. Die Pfandpflicht für Bio- und Papiertonnen ist somit entfallen.
 
Im Zeitraum von Januar 2002 bis Ende 2019 wurde für die Ausgabe der Biotonne Pfand erhoben. Für die Papiertonne galt diese Vorgehensweise von Anfang 2012 bis Ende 2019. Die Höhe des Pfands betrug jeweils 15 Euro. Als Nachweis für die Bezahlung wurden Pfandmarken ausgegeben, die mit dem Hinweis versehen waren „Diese Marke bitte sorgfältig aufbewahren“. Bei Rückgabe der Mülltonne und gleichzeitiger Vorlage dieser Pfandmarke wurde dem Überbringer die Pfandgebühr erstattet. awmt

Bild & Text: Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Formular und Pfandmarken