Leistungen

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Kraftfahrzeug - Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeugs auf einen neuen Halter

Wird ein Fahrzeug erworben und das Fahrzeug ist noch zugelassen, hat der Erwerber unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die Umschreibung des Fahrzeugs zu beantragen.

Bei der Umschreibung kann der neue Halter die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen oder das bisherige Kennzeichen des noch zugelassenen Fahrzeugs beibehalten.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis
  • Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen
  • Keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Wird ein Fahrzeug erworben und das Fahrzeug ist noch zugelassen, hat der Erwerber unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die Umschreibung des Fahrzeugs zu beantragen.

Bei der Umschreibung kann der neue Halter die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen oder das bisherige Kennzeichen des noch zugelassenen Fahrzeugs beibehalten.

Fristen

Die Umschreibung, alternativ die Außerbetriebsetzung, ist unverzüglich vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszugund Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
  • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
  • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter
    • Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    Hinweis: Bestehen rückständige Gebühren oder Steuerrückstände, ist die Zulassung des Fahrzeugs abzulehnen. Die Zulassungsbehörde darf die bevollmächtigte Person nur dann über den Grund der Ablehnung informieren, wenn der Halter schriftlich erklärt, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und rückständige Steuern informieren darf.
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Das bisherige, noch gültige Kennzeichen sofern ein neues Kennzeichen beantragt wird.
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • SEPA Lastschriftmandat unterschrieben vom Girokontoinhaber und vom Fahrzeughalter. Sind Girokontoinhaber und Fahrzeughalter identisch, genügt die Unterschrift im Feld „Girokontoinhaber“.
    Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis können auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Der Schwerbehindertenausweis ist vorzulegen. Die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats ist dann nicht erforderlich.

Kosten

Die Kosten sind individuell, je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Hinweise

Soll für das Fahrzeug gleichzeitig ein

Die internetbasierte Umschreibung wegen Halterwechsel kann nur beantragt werden, wenn

  • der Halter eine natürliche Person ist,
  • der Halter einen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein Kartenlesegerät besitzt oder über die Ausweis-App verfügt,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit einem Sicherheitscodes versehen ist,
  • der Halter über ein E-Payment-System verfügt (zum Beispiel Giropay, Kreditkarte, PayPal).

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 23.10.2023 durch Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.