Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg

Zum 25.11.2023 ist eine Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf den Ablauf der Genehmigungsverfahren hat.

  • Anträge und Bauvorlagen sind künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden, also dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Kreisbauamt, einzureichen und nicht mehr über die Gemeinden. Die Gemeinden werden durch das Kreisbauamt unverzüglich über die Vorhaben informiert.
      
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich.
      
  • Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechtsbehörden auch allen nicht beteiligten Nachbarinnen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekannt geben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.
      
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekannt gegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
      
  • Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.
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