Sachgebiet Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Das SGB IX verbessert die Situation behinderter Menschen von Grund auf. Sein Leitmotiv: Teilhabe und Selbstbestimmung.
Es hilft behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihre eigenen Belange so weit wie möglich selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen. Um möglichst konkret auf unterschiedliche Bedürfnisse eingehen zu können, wurden die Verbände, die Selbsthilfegruppen und die Interessenvertretungen behinderter Menschen intensiv in den Beratungsprozess eingebunden.
Das neue Gesetz hat an die Stelle der Fürsorge die Idee der Teilhabe gesetzt. Teilhabe bedeutet: Durch die notwendigen Sozialleistungen sollen behinderte Menschen die Hilfen erhalten, die sie benötigen, um am Leben der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Die Rechtsgrundlage der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ergibt sich aus dem SGB IX.
Zur Durchführung des Schwerbehindertenrechts gehören die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung, die Feststellung der Vorraussetzungen für Nachteilsausgleiche wie Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrt für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge und Rundfunkgebührenbefreiung/Ermäßigung. Hinzu kommen die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Formulare und Onlinedienste
- Änderungen nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
- Änderungsantrag (PDF)
- Antrag zur Feststellung einer Behinderung
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
- Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
- Erstantrag nach § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
- Leistungen nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen