Anwohnerparkausweis beantragen
In Städten und Gemeinden unseres Landkreises gestaltet sich die Parksituation zunehmend schwieriger. Daher hat das Landratsamt in Abstimmung mit den Bürgermeisterämtern in manchen Bereichen das "Bewohnerparken" vorgesehen. Dem Anwohner wird hier vorrangig eine Parkmöglichkeit eingeräumt.
Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht jedoch nicht.
Die entsprechende Parkberechtigung wird in Form von Bewohnerparkausweisen ausgestellt.
Zuständige Stelle
Das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
- Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Verfahrensablauf
Den Bewohnerparkausweis können Sie über Ihre Gemeinde (Einwohnermeldeamt) schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Fahrzeugschein (Kopie)
Falls der Berechtigte nicht der Halter ist, bedarf es zusätzlich einer Bestätigung des Halters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs. - Aktuelle Meldebestätigung der Gemeinde (Einwohnermeldeamt), sofern der Antrag direkt beim Verkehrsamt gestellt wird
- Vollmacht für den Fall, dass Sie den Antrag für einen Berechtigten stellen
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Verbindung mit dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 265.
Ein Jahr 30,00 Euro. Für jedes weitere Jahr zusätzlich 10,00 Euro (max. 3 Jahre).
Hinweise
Folgen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 15. Februar 2022 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.