Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.
Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
befristeter Führerschein
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung über Ihr zuständiges Bürgermeisteramt beantragen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass Sie mit den erforderlichen Unterlagen und mit bestätigtem Antrag persönlich in der Führerscheinstelle vorsprechen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder vor Ort erteilt.
Fristen
Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen bei:- einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
- für Busfahrer und Busfahrerinnen mit einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE und D1E ab dem Alter von 50 Jahren zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Kosten
37,50 Euro
Für die Einholung des Führungszeugnisses und die Bestätigung der Personendaten durch Ihr Bürgermeisteramt entstehen weitere Kosten.
Hinweise
Keine.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 26.07.2022 aktualisiert.