Patientenfürsprecherin für die Interessen psychisch Kranker und deren Angehöriger – Angebot nutzen
Die Patientenfürsprecherin vertritt unkompliziert, unabhängig und neutral die Interessen von psychisch Kranken und deren Angehörigen. Sie wird nur auf Anfrage aktiv und kümmert sich persönlich um das Anliegen der Anfragenden. Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot ist kostenlos.
Falls erforderlich, kann in Absprache mit den Anfragenden auch die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) mit eingebunden werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Menschen oder die Einrichtung, um die es geht, zum Main-Tauber-Kreis gehören.
Verfahrensablauf
Psychisch Kranke oder deren Angehörige können sich mit ihren Anliegen an die Patientenfürsprecherin wenden.
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Mail, per Kontaktformular oder per Fax erfolgen. Das weitere Vorgehen wird angepasst an den Einzelfall besprochen.
Die Patientenfürsprecherin bietet zudem alle 14 Tage eine Sprechstunde in der Klinik für Psychiatrie in Tauberbischofsheim an.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Das Angebot ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Keine Wartezeiten.
Hinweise
Keine.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Psych-KHG) vom 25. November 2014
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 16. Oktober 2023 durch die Patientenfürsprecherin des Main-Tauber-Kreises erstellt.