Windelkonzeption - kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen erhalten
Im Main-Tauber-Kreis erhalten Haushalte mit Wickelkindern bis zum 2. Geburtstag sowie Haushalte mit pflegebedürftigen, inkontinenten Personen einen kostenlosen Müllsack pro Monat.
Außerdem gewährt der Main-Tauber-Kreis für den Kauf von Mehrwegwindeln einen einmaligen Zuschuss in Höhe des Kaufbetrags bis zu maximal 120 Euro pro Kind. Ebenso erstattungsfähig sind die Leihgebühr für Windelsysteme sowie der Kauf gebrauchter Windeln. Die Höhe des Zuschusses wird analog des Zuschusses für Windelsäcke berechnet.
Der Zuschuss für Mehrwegwindeln wird nur einmalig gewährt und kann nicht mit einem Antrag auf Windelsäcke kombiniert werden.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Haushalte mit Wickelkindern:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass die erziehungsberechtigte Person und das Kind mit Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis gemeldet sind. Weiter wird vorausgesetzt, dass Müllgebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber entrichtet werden. - Pflegebedürftige, inkontinente Personen:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass die in Anspruch nehmende Person mit Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis gemeldet ist und sich nicht in stationärer Pflege befindet. Weiter wird vorausgesetzt, dass Müllgebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber entrichtet werden.
Verfahrensablauf
Um die kostenlosen Windelsäcke zu erhalten, müssen Sie den Antrag ausfüllen und bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit dem notwendigen Nachweis (Kopie der Geburtsurkunde bei Wickelkindern bzw. ein aktuelles ärztliches Attest bei pflegebedürftigen, inkontinenten Personen, welches die Inkontinenz bescheinigt) vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen werden Ihnen die Windelsäcke von der Verwaltung ausgehändigt.
Bei der Beantragung eines einmaligen Zuschusses für Mehrwegwindeln müssen Sie den Antrag ausfüllen und beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis zusammen mit den notwendigen Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunde, unterschriebene Kaufquittungen) abgeben. Der Zuschuss wird bis zum zweiten Lebensjahr einmalig gewährt und berechnet sich nach folgender Formel: Zuschuss 120,00 EUR / 24 * Anzahl der Monate von der Antragsstellung bis zum 2. Lebensjahr (der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr mit). Daher wird empfohlen, Rechnungen zu sammeln, bis der maximale Zuschussbetrag von 120 Euro beantragt werden kann. Bitte reichen Sie den Antrag jedoch zeitnah ein, da sich die Höhe des Zuschusses nach dem Datum der Antragsstellung richtet. Beginn der Gewährung des Zuschusses ist das Jahr 2021. Belege, die vor dem 1. Januar 2020 ausgestellt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Windelkonzeption trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die kostenlose Ausgabe von Windelsäcken für Wickelkinder erfolgt bis zum zweiten Lebensjahr. Der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr dazu. Die Städte und Gemeinden prüfen weiterhin die Anträge und geben die Windelsäcke aus.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde des Kindes bei Wickelkindern
- ärztliches Attest bei pflegebedürftigen, inkontinenten Personen, welches explizit die Inkontinenz bestätigt.
Bei Folgeanträgen bleibt das Attest aus dem vergangenen Jahr gültig! - Rechnungsbelege bei der Beantragung eines Zuschusses für Mehrwegwindeln
Kosten
Keine.
Hinweise
Keine.
Rechtsgrundlage
Die Windelkonzeption wurde durch Beschluss des Kreistags des Main-Tauber-Kreises vom 9. Dezember 2020 festgelegt.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 22. Dezember 2020 durch das Büro des Landrats des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt und am 22. März 2023 aktualisiert.