Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Hinweise zur Briefwahl
Um sicherzustellen, dass alle Wahlbriefe am Wahltag bei uns vorliegen, bitten wir die Briefwähler um rechtzeitige Rücksendung.
Wir empfehlen, die Wahlbriefe in den Briefkasten des Rathauses, Möhlerplatz 9, Igersheim ein-zuwerfen, oder aber persönlich im Rathaus, Möhlerplatz 9, Igersheim abzugeben. Dies ist auch noch am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr möglich.
Ausstellung von Wahlscheinen in Sonderfällen
Es wird darauf hingewiesen, dass einem Wahlberechtigten, der glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, am Samstag, 22. Februar 2025 bis 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden kann. Diese Personen können am Samstag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei Frau Hügel telefonisch unter der Nummer 07931/47525 einen Termin für die Ausstellung eines Wahlscheines vereinbaren.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder in den Fällen des § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung (Wahlberechtigte, die aus bestimmten, von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden) ist die Ausstellung eines Wahlscheines bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich. Hierauf wurde bereits in der „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen“ hingewiesen, die auf der Homepage der Gemeinde Igersheim veröffentlicht wurde.
Wahlberechtigte, die am Wahltag noch einen Wahlschein aus diesen Gründen beantragen wollen, können sich bis 15:00 Uhr im Rathaus, Möhlerplatz 9, Igersheim melden.
gez. BÜRGERMEISTERAMT IGERSHEIM
