Abfallgebührenbescheide für 2025 werden versandt

Gebührenbescheide werden versandt – SEPA-Mandat erleichtert Abwicklung

Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2025 werden ab Montag, 10. März, versendet. Die Abfallgebühren erhöhen sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nur moderat, lediglich die Restmüllgebühren werden steigen.
 
Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Sofern kein SEPA-Mandat erteilt wurde, muss der geforderte Betrag vor der Fälligkeit an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Hierbei muss der Verwendungszweck laut Bescheid (beispielsweise 1234567/6123456) angegeben werden, damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können.
 
Wurde ein SEPA-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht. In diesem Fall ist nichts weiter zu veranlassen, der Betrag wird nach dem Fälligkeitsdatum abgebucht. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben und verrechnet.
 
Seitdem im Main-Tauber-Kreis das Ident-System eingeführt wurde, kann der AWMT die eingesetzten Müllgefäße dem jeweiligen Haushalt direkt zuordnen. Daher ist das zeitweilig erhobene Pfand für Bio- und Papiertonnen entfallen. Haushalte, die nach dem 1. Februar 2024 noch eine Pfandmarke an den AWMT zurückgegeben haben, erhalten mit dem Gebührenbescheid für 2025 die Verrechnung in Höhe von 15 Euro pro Pfandmarke.
 
Der AWMT weist zudem darauf hin, dass es bei Rückfragen rund um den Gebührenbescheid aufgrund des hohen Anrufaufkommens zu längeren Wartezeiten bei der Service-Hotline kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten. Auch bei Anfragen per E-Mail kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen. Alle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet.
 
Außerdem bittet der AWMT bei Zuzug, Umzug und Wegzug die Vordrucke beim Einwohnermeldeamt oder auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/formulare-und-merkblaetter zu benutzen. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften und Eigenverwertung sind bei der Biotonne weiterhin möglich. Nicht zulässig ist die Übernahme der Müllgefäße der Vormieter, da die Tonnen personalisiert und somit einem bestimmten Haushalt zugeordnet sind.
 
Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreises müssen die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitgenommen und beim AWMT auf die neue Adresse angemeldet werden. Die dazugehörige Behälternummer ist auf der Rückseite des Gebührenbescheids zu finden.
 
Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis müssen alle Müllgefäße an den AWMT zurückgegeben werden. Die Mülltonnen dürfen nicht an andere Benutzer oder Nachmieter weitergegeben werden. Anfallende Müllgebühren trägt der Tonneninhaber bis zur Rückgabe aller Müllgefäße an den AWMT.
 
Informationen rund um die Müll- und Wertstoffentsorgung einschließlich der aktuellen Gebühren erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/abfallwirtschaft.

Text: Landratsamt Main-Tauber-Kreis

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