Vorgaben für ältere Kamine und Kachelöfen
Bis zum 31. Dezember 2024 sollten Verbraucherinnen und Verbraucher für ältere Kamine und Kachelöfen nachweisen, dass diese die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten, denn seit Anfang 2025 gelten in Deutschland strengere Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Kachelöfen. Fehlt der Nachweis oder wurde nicht nachgerüstet, gilt die Feuerstätte erst einmal als stillgelegt. Wichtig zu beachten: es gilt kein generelles Verbot für Kaminöfen.
Bei vielen Menschen sorgen Kachelöfen und Kaminfeuer für behagliche Wärme in den eigenen vier Wänden. Damit solche Einzelraumfeuerstätten auch weiterhin betrieben werden dürfen, mussten sie grundsätzlich bis Ende letzten Jahres nachgerüstet werden. Das Ziel: Die Kamine und Kachelöfen sollen die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten, die in der der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegeben sind. Von der Nachrüstung betroffen sind grundsätzlich alle Feuerstätten mit einem Typenschild bzw. einer Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Nun dürfen diese nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. Seit Jahresbeginn kontrollieren Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau, ob die Vorschriften eingehalten werden.
Ausnahmen, Nachrüstungsmöglichkeiten sowie Austauschoptionen
- Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen von der Regel: Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen und Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, haben Bestandsschutz. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen, Badeöfen, Backöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen (max. 8 Tage im Monat je 5 Stunden). - Nachrüstung
Kamine und Kachelöfen, die seit dem 1. Januar als stillgelegt gelten, können wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer Staubminderungseinrichtung nach dem neuesten Stand der Technik nachgerüstet werden. Diese Einrichtung braucht eine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und muss für diese Einzelraumfeuerstätte geeignet sein. Vor dem Einbau sollten Fachleute überprüfen, ob mit der Nachrüstung der Nachweis für den Weiterbetrieb im Sinne der 1. BImSchV überhaupt möglich ist. Denn der nachträgliche Einbau der Staubminderungseinrichtung kann hohe Kosten verursachen. - Austausch
Wer plant, sich einen neuen Kamin oder Kachelofen anzuschaffen, ist bei den Grenzwerten auf der sicheren Seite: Feuerstätten, die aktuell im Handel verkauft werden, müssen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und benötigen keinen weiteren Nachweis, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Für neue Öfen sollte, wenn möglich, das Umweltlabel „Blauer Engel“ bevorzugt werden, da diese Modelle effizienter und emissionsärmer als andere Modelle sind. Das bedeutet: Sie haben einen höheren Wirkungsgrad, weniger Brennstoffeinsatz und damit geringere Kosten. Wer sparsam und effizient mit Holz heizt, minimiert somit Feinstaub und CO2-Emissionen.
Wenn bei Ihnen demnächst eine Feuerstättenschau oder ein genereller Termin des Schornsteinfegers ansteht, fragen Sie bei ihm hinsichtlich der aktuellen Vorgaben nach. Darüber hinaus stehen bei Fragen rund um Kamine und Feuerstätten ebenfalls die Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot zur Verfügung. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell.
Ein persönliches Beratungsgespräch kann beispielsweise im Rahmen der stationären Energieberatung im Igersheimer Rathaus erfolgen. Die nächste Beratungsmöglichkeit besteht am Donnerstag, 13. März, von 14 bis 17 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung. Anmeldungen sind möglich bei der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH unter 09341 825813. Mehr Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.