Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
bei Taxen: Fachkenntnis
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung über Ihr zuständiges Bürgermeisteramt beantragen, da dieses die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter.
bei Taxen: Nachweis der Ortskenntnis (falls noch nicht vorgelegt)
augenärztliche Untersuchung
Ein ausgestelltes Gutachten hat zwei Jahre Gültigkeit.
ärztliche Untersuchung Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Diese Untersuchungen können Sie
bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Kosten
für die Verlängerung: EUR 32,90
bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10