Führerscheinumtausch
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 − aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 (Plastikkarte) gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Diese müssen ebenfalls nach Ausstellungsdatum gestaffelt vom 19. Januar 2026 bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Allgemein gilt:
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.
Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit − die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Den Antrag auf Führerscheinumtausch können Sie hier im Rathaus Igersheim, Bürgerbüro stellen. Dazu bringen Sie bitte den bisherigen Führerschein, Ihren Personalausweis und ein biometrisches Lichtbild mit.
Wir leiten für Sie den Antrag an das Landratsamt, Führerscheinstelle weiter. Von dort erhalten Sie dann die Rechnung über die Gebühren (25,30 Euro) des Umtausches. Wenn der Führerschein fertiggestellt ist, können Sie ihn auch wieder hier im Rathaus abholen.